Als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator begleiten wir Bauherren, Planer und Unternehmen zuverlässig durch alle Projektphasen – persönlich, praxisnah und gesetzeskonform.






















Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist nach der Baustellenverordnung (BaustellV) erforderlich, wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig werden. Darüber hinaus können – abhängig von Art, Umfang und Dauer des Bauvorhabens – weitere gesetzliche Pflichten bestehen, beispielsweise die Vorankündigung an die zuständige Behörde oder die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan).
Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) unterstützt den Bauherrn dabei, die Anforderungen der Baustellenverordnung (BaustellV) gesetzeskonform und vorschriftsmäßig umzusetzen. Bereits in der Planungsphase koordiniert er die Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, erkennt mögliche Gefährdungen frühzeitig und stimmt die erforderlichen Schutzmaßnahmen zwischen allen Beteiligten ab.
Während der Bauausführung begleitet der SiGeKo das Bauvorhaben, überprüft die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen, passt diese bei Bedarf an und fördert die Zusammenarbeit aller am Bau Beteiligten. Ziel ist ein sicherer, reibungsloser und gesetzeskonformer Bauablauf.
Werden die Anforderungen der Baustellenverordnung (BaustellV) nicht eingehalten, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen, erhöhten Haftungsrisiken und vermeidbaren Gefährdungen auf der Baustelle führen.
Arbeiten mehrere Gewerke gleichzeitig oder nacheinander auf einer Baustelle, erhöhen fehlende Abstimmung, sich überschneidende Arbeitsabläufe und unklare Zuständigkeiten das Unfall- und Gefährdungsrisiko.
Eine unzureichende Planung kann zu vermeidbaren Verzögerungen, zusätzlichen Abstimmungsaufwänden sowie erforderlichen Nachbesserungen während der Bauausführung führen.
Bereits während der Planung des Bauvorhabens unterstützt der SiGeKo den Bauherrn.
Auf Grundlage der BaustellV übernehmen wir:
Planungsunterlagen sicherheitsbezogen bewerten
Wir betrachten die Vor-, Entwurfs- und Ausführungsplanung im Hinblick auf mögliche Gefährdungen und weisen auf sicherheitsrelevante Schnittstellen und notwendige Maßnahmen hin.
SiGe-Plan erstellen
Sofern nach der Baustellenverordnung (BaustellV) erforderlich, erstellen wir den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) und passen diesen bei Änderungen des Bauablaufs an.
Wechselwirkungen erkennen
Wir analysieren mögliche gegenseitige Gefährdungen aus geplanten Arbeiten, zeitlichen Überschneidungen sowie Schnittstellen zu bestehenden betrieblichen Tätigkeiten.
Wartung sicher planen
Wir unterstützen bei der Planung sicherer Einrichtungen und Maßnahmen für spätere Wartungs-, Instandhaltungs-, Umbau- oder Sanierungsarbeiten.
Meldepflichten festlegen
Wir unterstützen bei der Festlegung erforderlicher Informationswege und Abstimmungen zwischen Bauherr, Planern und den später beteiligten Unternehmen.
Unterlage für spätere Arbeiten
Wir erstellen die Unterlage für spätere Arbeiten und dokumentieren darin sicherheitsrelevante Informationen, die für zukünftige Wartungs-, Instandhaltungs-, Umbau- oder Sanierungsarbeiten am Bauwerk erforderlich sind.
Während der Bauausführung unterstützen wir den Bauherrn
bei der Koordination.
Unsere Aufgaben umfassen:
SiGe-Plan kontrollieren
Wir prüfen im Rahmen regelmäßiger Baustellenbegehungen, ob die im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) festgelegten Maßnahmen berücksichtigt werden und weisen bei Abweichungen auf erforderliche Anpassungen hin.
Baustelle absichern
Wir betrachten die Auswirkungen der Bauarbeiten aufeinander sowie auf das Umfeld der Baustelle und unterstützen bei der Koordination erforderlicher Schutzmaßnahmen.
Risiken vermeiden
Wir erkennen mögliche gegenseitige Gefährdungen durch Arbeitsabläufe, Schnittstellen oder Änderungen im Baugeschehen und wirken auf geeignete Schutzmaßnahmen hin.
Zusammenarbeit koordinieren
Wir unterstützen die Abstimmung zwischen Bauherr, Bauleitung, Unternehmen und weiteren Beteiligten, insbesondere bei Überschneidungen verschiedener Gewerke.
Arbeitsverfahren prüfen
Wir berücksichtigen Änderungen im Bauablauf und weisen auf mögliche Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheitsschutz hin.
SiGe-Plan anpassen
Bei wesentlichen Änderungen des Bauablaufs oder neuen Erkenntnissen passen wir den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan entsprechend an.

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Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist nach der Baustellenverordnung (BaustellV) erforderlich, wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig werden. Der Bauherr ist dafür verantwortlich, einen geeigneten Koordinator zu bestellen, sofern die Voraussetzungen der BaustellV erfüllt sind.
Die Verpflichtung zur Bestellung eines SiGeKo liegt grundsätzlich beim Bauherrn. Dieser kann die Aufgabe selbst übernehmen, wenn er die erforderliche Eignung besitzt, oder einen geeigneten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator beauftragen.
Der SiGeKo koordiniert die Belange des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes während der Planung und Ausführung eines Bauvorhabens. Er unterstützt den Bauherrn dabei, Gefährdungen durch verschiedene Gewerke, Arbeitsabläufe und Schnittstellen frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen abzustimmen.
Nein. Der SiGeKo übernimmt die Koordination nach der Baustellenverordnung. Die Verantwortung für die Sicherheit der eigenen Beschäftigten und die Umsetzung arbeitsschutzrechtlicher Pflichten bleibt beiden jeweiligen Arbeitgebern. Der SiGeKo ersetzt weder die Bauleitung noch die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Werden die Anforderungen der Baustellenverordnung nicht eingehalten, können rechtliche Konsequenzen und Haftungsrisiken für den Bauherrn entstehen. Zudem können fehlende Koordination und unklare Schnittstellen zu Sicherheitsproblemen, Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen.
Ja, sofern ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan nach der Baustellenverordnung erforderlich ist, gehört die Erstellung undFortschreibung zu den Aufgaben des SiGeKo. Der Plan wird entsprechend dem Bauablauf und möglichen Änderungen angepasst.
Die Baustellenverordnung schreibt keine feste Anzahl von Baustellenbesuchen vor. Umfang und Häufigkeit richten sich nach Art, Größe und Gefährdung des Bauvorhabens sowie nach dem Koordinationsbedarf der beteiligten Unternehmen.
Ein SiGeKo schafft klare Strukturen im Sicherheits- und Gesundheitsschutz, reduziert Risiken durch Schnittstellen zwischen Gewerken und unterstützt den Bauherrn bei der Erfüllung seiner Pflichten nach der Baustellenverordnung. Dadurch können Störungen im Bauablauf und vermeidbare Gefährdungen frühzeitig erkannt werden.
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