Als externe Abfallbeauftragte begleiten wir Sie bei der Umsetzung der Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und beraten Sie zu einem nachhaltigen und rechtskonformen Abfallmanagement.






















Als Abfallbeauftragter unterstützen wir Unternehmen bei der rechtskonformen Organisation ihrer betrieblichen Abfallwirtschaft. Wir beraten die Unternehmensleitung und Mitarbeitenden in allen Fragen der Abfallvermeidung, Abfalltrennung, Verwertung und Entsorgung. Darüber hinaus überwachen wir die Einhaltung der Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sowie der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) und helfen dabei, betriebliche Prozesse nachhaltig und effizient zu gestalten.
Verstöße gegen die Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) oder anderer abfallrechtlicher Vorschriften können zu Bußgeldern, behördlichen Auflagen und zusätzlichen Kontrollen führen.
Fehler bei der Einstufung, Lagerung oder Entsorgung von Abfällen können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und die Verantwortlichen im Unternehmen haftungsrechtlich belasten.
Verstöße gegen Umwelt- und Abfallvorschriften können das Vertrauen von Kunden, Behörden, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit nachhaltig beeinträchtigen.
In einem ersten Beratungsgespräch analysieren wir Ihre betriebliche Situation und verschaffen Ihnen Klarheit über Ihre Pflichten nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV). Gemeinsam ermitteln wir den individuellen Bedarf Ihres Unternehmens und entwickeln passende Lösungen für ein rechtskonformes Abfallmanagement.
Als Abfallbeauftragter unterstützen wir Sie direkt in Ihrem Betrieb bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen. Wir begleiten Ihre Abfallprozesse, führen Betriebsbegehungen durch, beraten Verantwortliche und sensibilisieren Ihre Mitarbeitenden für einen sicheren und umweltgerechten Umgang mit Abfällen.
Alle relevanten Tätigkeiten, Kontrollen und Begehungen werden nachvollziehbar dokumentiert. Sie erhalten übersichtliche Protokolle und Nachweise über die durchgeführten Maßnahmen. Zudem unterstützen wir Sie bei der Erstellung erforderlicher Dokumentationen und der Erfüllung Ihrer abfallrechtlichen Pflichten.

Wir sind kein klassisches Beratungsunternehmen, sondern ein operativer Partner, der Ihre Compliance-Prozesse praxisnah unterstützt und zuverlässig begleitet.
Alle Dokumente entsprechen den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben. Bei rechtlichen Änderungen informieren wir Sie umgehend, sodass Sie jederzeit auf dem aktuellen Stand bleiben.
Reduzieren Sie Ihren administrativen Aufwand im Bereich Compliance deutlich. Ihre HR-Abteilung und Geschäftsführung gewinnen wertvolle Zeit und können sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren.
Durch klar strukturierte und aktuelle Unterlagen werden Compliance-Risiken deutlich minimiert. Unsere Kunden bestehen behördliche Prüfungen in der Regel beim ersten Anlauf und sind optimal vorbereitet.
Kein Call-Center, keine anonyme Hotline. Sie erhalten einen festen Ansprechpartner, der Ihr Unternehmen kennt und Ihnen jederzeit persönlich zur Verfügung steht.
Echte Ergebnisse von echten Unternehmen – aus allen Branchen, jeder Größe.
„Die Firma Zeidler Arbeitssicherheit betreut unseren Betrieb im Bereich Arbeitsschutz. Sie haben stets ein offenes Ohr, weisen zuverlässig auf alle relevanten Belange hin und überzeugen durch Freundlichkeit, Kompetenz und Professionalität. Absolut zuverlässig und engagiert – wir fühlen uns bestens betreut. 100 % Weiterempfehlung!“
Mit Herr Zeidler haben wir einen zuverlässigen Partner im Thema Arbeitsschutz. Durch unsere Zusammenarbeit haben wir es erfolgreich geschafft, das Thema Arbeitsschutz in unserer Firma umzusetzen. Die Berufsgenossenschaft war begeistert von der Art und Weise der Umsetzung und dem Auftreten unserer Firma mit Herrn Zeidler.
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Von unserem Standort in Regensburg betreuen wir Unternehmen in ganz Bayern und Süddeutschland. Dank unserer regionalen Nähe sind wir schnell vor Ort und unterstützen Sie persönlich, praxisnah und zuverlässig – genau dort, wo Arbeitsschutz und Sicherheit gebraucht werden.

Ein Unternehmen benötigt einen Abfallbeauftragten, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder eine entsprechende behördliche Anordnung besteht. Die Verpflichtung ergibt sich aus der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) in Verbindung mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).
Eine Bestellung kann insbesondere erforderlich sein für:
Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen
Besitzer von gefährlichen Abfällen
Hersteller und Vertreiber bestimmter Produkte mit Rücknahmepflichten
Betreiber von Rücknahmesystemen
Unternehmen mit besonderen abfallrechtlichen Anforderungen
Der Abfallbeauftragte unterstützt den Unternehmer dabei, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, Abfälle rechtskonform zu bewirtschaften und Umweltbelastungen zu vermeiden.
Der Abfallbeauftragte berät und unterstützt den Unternehmer in allen Fragen rund um die Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen.
Zu den Aufgaben gehören unter anderem:
Beratung des Unternehmens in abfallrechtlichen Fragen
Überwachung der Einhaltung von Vorschriften des Abfallrechts
Kontrolle der Abfallströme im Unternehmen
Prüfung von Entsorgungswegen und Entsorgungsnachweisen
Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Entsorgungsunternehmen
Beratung zur Vermeidung und Verringerung von Abfällen
Überwachung der Lagerung und Kennzeichnung von Abfällen
Information und Schulung von Mitarbeitern
Erstellung von Verbesserungsvorschlägen zur Abfallorganisation
Ziel ist es, Abfälle sicher, wirtschaftlich und umweltgerecht zu behandeln.
Ein Abfallbeauftragter muss über die erforderliche Fachkunde verfügen. Die Anforderungen an die Fachkunde ergeben sich aus der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV).
Die Fachkunde umfasst insbesondere Kenntnisse über:
Vorschriften des Abfallrechts und Kreislaufwirtschaftsrechts
Gefährliche und nicht gefährliche Abfälle
Sammlung, Lagerung, Beförderung und Entsorgung von Abfällen
Vermeidung und Verwertung von Abfällen
Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Entsorgungsunternehmen
Nachweis- und Dokumentationspflichten
Umweltschutzanforderungen
Die Fachkunde muss regelmäßig durch Fortbildungen aktualisiert werden, damit der Abfallbeauftragte über aktuelle gesetzliche Änderungen informiert bleibt.
Ein Abfallbeauftragter unterstützt Unternehmen dabei, Abfälle rechtssicher und effizient zu organisieren.
Die Vorteil:
Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen
Reduzierung von Umwelt- und Haftungsrisiken
Optimierung von Entsorgungsprozessen
Einsparung von Entsorgungskosten durch bessere Abfalltrennung
Verbesserung der Recycling- und Verwertungsquoten
Unterstützung bei Behördenkontrollen
Sensibilisierung der Mitarbeiter für einen verantwortungsvollen Umgang mit Abfällen
Eine professionelle Abfallorganisation schützt die Umwelt und verbessert gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens.
Der Abfallbeauftragte überprüft, wie Abfälle im Unternehmen entstehen, gesammelt, gelagert und entsorgt werden. Dabei werden unter anderem betrachtet:
Welche Abfälle fallen im Unternehmen an?
Werden Abfälle richtig getrennt und gekennzeichnet?
Werden gefährliche Abfälle ordnungsgemäß gelagert?
Sind Entsorgungswege nachvollziehbar dokumentiert?
Werden geeignete Entsorgungsunternehmen eingesetzt?
Werden gesetzliche Nachweis- und Dokumentationspflichten erfüllt?
Durch regelmäßige Kontrollen können Fehler frühzeitig erkannt und Verbesserungen umgesetzt werden.
Unternehmen müssen verschiedene abfallrechtliche Dokumentationen führen und aufbewahren. Der genaue Umfang hängt von der Art und Menge der anfallenden Abfälle ab.
Dazu gehören beispielweise:
Entsorgungsnachweise
Begleitscheine und Übernahmescheine bei bestimmten Abfällen
Registerführung nach den gesetzlichen Vorgaben
Nachweise über gefährliche Abfälle
Dokumentation von Entsorgungswegen
Der Abfallbeauftragte unterstützt das Unternehmen dabei, die erforderlichen Unterlagen korrekt zu führen und aktuell zu halten.
Bei gefährlichen Abfällen bestehen besonders hohe Anforderungen an Lagerung, Kennzeichnung, Dokumentation und Entsorgung.
Der Abfallbeauftragte unterstützt unter anderem bei:
Einstufung und Zuordnung von Abfällen
Auswahl geeigneter Entsorgungswege
Prüfung von Lagerbedingungen
Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
Vermeidung von Vermischungen verschiedener Abfallarten
Kontrolle der erforderlichen Dokumentationen
Dadurch werden Risiken für Mitarbeiter, Umwelt und Unternehmen reduziert.
Bei Kontrollen durch Behörden unterstützt derAbfallbeauftragte das Unternehmen durch:
Überprüfung der vorhandenen Dokumentationen
Bewertung der betrieblichen Abfallorganisation
Vorbereitung auf behördliche Anforderungen
Begleitung bei der Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen
Beratung bei festgestellten Mängeln
Eine gut organisierte Abfallwirtschaft erleichtert denNachweis einer rechtskonformen Betriebsführung.
Mitarbeiter sind ein wichtiger Bestandteil einer funktionierenden Abfallorganisation. Fehler bei der Trennung, Kennzeichnung oder Lagerung von Abfällen können zu erhöhten Kosten und rechtlichen Problemen führen.
Der Abfallbeauftragte unterstützt bei der Sensibilisierung der Mitarbeiter durch:
Unterweisungen zum richtigen Umgang mit Abfällen
Informationen zur Abfalltrennung
Hinweise zu gefährlichen Abfällen
Erläuterung betrieblicher Vorgaben
Gut geschulte Mitarbeiter tragen dazu bei, Abfälle zu vermeiden und Ressourcen effizient zu nutzen.
Arbeitssicherheit Zeidler verbindet Fachwissen aus Arbeitssicherheit, Gefahrgut und Umweltmanagement zu einer ganzheitlichen Sicherheitsbetreuung.
Kunden profitieren von:
praxisnaher Beratung
Unterstützung bei gesetzlichen Anforderungen
strukturierter Organisation der Abfallprozesse
persönlicher Betreuung
Kombination verschiedener Sicherheitsbereiche aus einer Hand
Ziel ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, Abfälle rechtssicher, wirtschaftlich und umweltbewusst zu organisieren sowie Risiken nachhaltig zu reduzieren.
Buchen Sie online einen Termin für das Beratungsgespräch. Das Erstgespräch und die Bedarfsanalyse sind vollständig kostenlos.