Mit einem externen Brandschutzbeauftragten erhalten Sie einen erfahrenen Ansprechpartner, der Sie bei der Organisation, Umsetzung und kontinuierlichen Weiterentwicklung Ihres betrieblichen Brandschutzes unterstützt.






















Die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten sind vielfältig und leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit, Organisation und Rechtssicherheit Ihres Unternehmens. Abhängig von der Betriebsart, den vorhandenen Gefährdungen und den individuellen Anforderungen unterstützen wir Sie bei der Umsetzung eines wirksamen betrieblichen Brandschutzes.
Grundlage für die Tätigkeit bilden insbesondere die Anforderungen der DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ sowie weitere relevante brandschutzrechtliche Vorgaben.
Darunter fallen unter anderem folgende Tätigkeiten
Regelmäßige Überprüfung und Bewertung des betrieblichen Brandschutzes
Kontrolle von Flucht- und Rettungswegen, Brandschutzplänen sowie Sicherheitseinrichtungen
Erkennen und Bewerten von Brandgefahren und bestehenden Brandschutzmängeln
Entwicklung praxisnaher Maßnahmen zur Verbesserung der Brandschutzorganisation
Unterstützung bei Brandschutzunterweisungen sowie Kommunikation mit Behörden und weiteren Stellen
Nachvollziehbare und rechtssichere Dokumentation aller durchgeführten Brandschutzmaßnahme
Bauliche Maßnahmen bilden die Grundlage für den Schutz von Menschen und Sachwerten. Dazu gehören beispielsweise Brandabschnitte, Brandschutztüren, Flucht- und Rettungswege sowie bauliche Einrichtungen zur Begrenzung der Brandausbreitung. Regelmäßige Überprüfungen helfen dabei, mögliche Mängel frühzeitig zu erkennen und die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen sicherzustellen.
Technische Brandschutzeinrichtungen unterstützen dabei, Brände frühzeitig zu erkennen, zu begrenzen und wirksam zu bekämpfen. Dazu zählen unter anderem Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Feuerlöscheinrichtungen sowie weitere sicherheitstechnische Anlagen. Die regelmäßige Kontrolle und Funktionsfähigkeit dieser Einrichtungen ist ein wichtiger Bestandteil eines wirksamen Brandschutzkonzeptes.
Ein gut organisierter Brandschutz stellt sicher, dass im Unternehmen klare Abläufe und Verantwortlichkeiten bestehen. Dazu gehören beispielsweise Brandschutzordnungen, Unterweisungen der Mitarbeitenden, Räumungsübungen, die Bestellung von Brandschutzhelfern sowie die Dokumentation von Maßnahmen. Durch eine strukturierte Organisation wird sichergestellt, dass im Ernstfall richtig und schnell gehandelt wird.
Um Ihre individuelle Situation zu verstehen und den tatsächlichen Handlungsbedarf gemeinsam zu bewerten, klären wir im Erstgespräch Ihre Fragen, zeigen mögliche Lösungen auf und besprechen, wie wir Sie im Bereich Brandschutz bestmöglich unterstützen können.
Wir prüfen relevante Bereiche Ihres Unternehmens, identifizieren mögliche Schwachstellen und unterstützen Sie bei der Umsetzung geeigneter Maßnahmen. So sorgen wir gemeinsam dafür, dass gesetzliche Anforderungen eingehalten und Brandschutzmaßnahmen wirksam umgesetzt werden.
Sie erhalten eine übersichtliche Dokumentation mit konkreten Handlungsempfehlungen und behalten jederzeit den Überblick über den aktuellen Stand Ihres Brandschutzes. Darüber hinaus erstellen wir den jährlichen Brandschutzbericht und sorgen für eine vollständige Nachweisführung.


Wir sind kein klassisches Beratungsunternehmen, sondern ein operativer Partner, der Ihre Compliance-Prozesse praxisnah unterstützt und zuverlässig begleitet.
Alle Dokumente entsprechen den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben. Bei rechtlichen Änderungen informieren wir Sie umgehend, sodass Sie jederzeit auf dem aktuellen Stand bleiben.
Reduzieren Sie Ihren administrativen Aufwand im Bereich Compliance deutlich. Ihre HR-Abteilung und Geschäftsführung gewinnen wertvolle Zeit und können sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren.
Durch klar strukturierte und aktuelle Unterlagen werden Compliance-Risiken deutlich minimiert. Unsere Kunden bestehen behördliche Prüfungen in der Regel beim ersten Anlauf und sind optimal vorbereitet.
Kein Call-Center, keine anonyme Hotline. Sie erhalten einen festen Ansprechpartner, der Ihr Unternehmen kennt und Ihnen jederzeit persönlich zur Verfügung steht.
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Ein Brandschutzbeauftragter wird erforderlich, wenn dies durch gesetzliche Vorgaben, behördliche Auflagen, Baugenehmigungen, Versicherungsanforderungen oder aufgrund besonderer betrieblicher Risiken gefordert wird. Insbesondere bei Gebäuden und Betrieben mit erhöhtem Brandrisiko, großen Personenansammlungen, besonderen Nutzungen oder komplexen baulichen Anlagen kann die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten notwendig sein.Die Grundlage für die Tätigkeit bildet insbesondere die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) sowie die Richtlinie zur Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten (vfdb-Richtlinie 12-09/01).
Der Brandschutzbeauftragte unterstützt den Unternehmer bzw.Betreiber bei der Organisation des betrieblichen Brandschutzes und berät beiallen Fragen rund um den vorbeugenden Brandschutz.
Zu den Aufgaben gehören unter anderem:
Der Brandschutzbeauftragte unterstützt den Unternehmer bzw.Betreiber bei der Organisation des betrieblichen Brandschutzes und berät beiallen Fragen rund um den vorbeugenden Brandschutz.
Zu den Aufgaben gehören unter anderem:
Beratung des Unternehmers und der Führungskräfte in Brandschutzfragen
Mitwirkung bei der Erstellung und Aktualisierung der Brandschutzordnung
Erkennen von Brandgefahren und Bewertung von Risiken
Kontrolle von Flucht- und Rettungswegen
Überprüfung von Feuerlöscheinrichtungen und Brandschutzeinrichtungen
Unterstützung bei der Organisation von Räumungsübungen
Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehr und Versicherungen
Dokumentation von Feststellungen und Maßnahmen
Ziel ist es, Brände zu verhindern und die Sicherheit vonMitarbeitern, Besuchern und Sachwerten zu gewährleisten.
Ein Brandschutzbeauftragter muss über eine geeignete Ausbildung und Fachkunde verfügen. Die Ausbildung erfolgt nach anerkannten Richtlinien, insbesondere nach der vfdb-Richtlinie 12-09/01„Brandschutzbeauftragter“.
Die Ausbildung umfasst unter anderem:
Grundlagen des baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzes
Brandursachen und Brandgefahren
Feuerlöschtechnik und Brandschutzeinrichtungen
Flucht- und Rettungswege
Brandschutzorganisation im Betrieb
Erstellung von Brandschutzordnungen
Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehr und Versicherungen
Verhalten im Brandfall
Die Fachkunde muss regelmäßig durch Fortbildungenaktualisiert werden, um Änderungen in Vorschriften und technischenEntwicklungen zu berücksichtigen.
Ein Brandschutzbeauftragter unterstützt Unternehmen dabei,Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Die Vorteile:
Verringerung von Brand- und Ausfallrisiken
Unterstützung bei der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen
Verbesserung der Sicherheit für Mitarbeiter und Besucher
Erkennen von Mängeln durch regelmäßige Kontrollen
Unterstützung bei Behörden- und Versicherungsanforderungen
Verbesserung der betrieblichen Brandschutzorganisation
Schutz von Gebäuden, Anlagen und Unternehmenswerten
Ein gut organisierter Brandschutz kann Schäden vermeiden und im Ernstfall Leben retten.
Regelmäßige Brandschutzbegehungen sind ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Brandschutzorganisation.
Dabei überprüft der Brandschutzbeauftragte unter anderem:
Sind Flucht- und Rettungswege frei zugänglich?
Sind Feuerlöscher und Brandschutzeinrichtungen vorhanden und zugänglich?
Werden Brandlasten richtig gelagert?
Werden elektrische Geräte und Arbeitsmittel sicher betrieben?
Sind Brandschutzkennzeichnungen vorhanden?
Werden betriebliche Brandschutzmaßnahmen eingehalten?
Festgestellte Mängel werden dokumentiert und es werden geeignete Maßnahmen zur Verbesserung vorgeschlagen.
Die Brandschutzordnung regelt das Verhalten und die Verantwortlichkeiten im Unternehmen für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz. Sie wird nach der DIN 14096 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und Aushängen“ erstellt und besteht aus drei Teilen:
Teil A:
Aushang für alle Personen im Gebäude mit wichtigen Regeln zum Verhalten im Brandfall.
Teil B:
Informationen für Mitarbeiter und Personen, die sich regelmäßig im Gebäude aufhalten.
Teil C:
Regelungen für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben, wie beispielsweise Führungskräfte oder Brandschutzhelfer.
Eine aktuelle Brandschutzordnung sorgt dafür, dass im Ernstfall jeder weiß, wie er richtig handeln muss.
Der Brandschutzbeauftragte unterstützt das Unternehmen bei der Sensibilisierung der Mitarbeiter und bei der Organisation von Brandschutzmaßnahmen.
Dazu gehören beispielweise:
Unterstützung bei Brandschutzunterweisungen
Vermittlung des richtigen Verhaltens im Brandfall
Information über Flucht- und Rettungswege
Unterstützung bei Räumungsübungen
Schulung und Zusammenarbeit mit Brandschutzhelfern
Regelmäßige Unterweisungen und Übungen tragen dazu bei, dass Mitarbeiter im Notfall sicher und richtig reagieren können.
Arbeitssicherheit Zeidler verbindet praktische Erfahrung aus dem Arbeitsschutz mit einem ganzheitlichen Blick auf Sicherheit im Unternehmen. Kunden profitieren von einer strukturierten Beratung, praxisnahen Lösungen und einer individuellen Betreuung. Durch die Kombination verschiedener Fachbereiche wie Arbeitssicherheit, Gefahrgut und Brandschutz erhalten Unternehmen eine umfassende Unterstützung aus einer Hand. Ziel ist es, Risiken zu reduzieren, gesetzliche Anforderungen einzuhalten und eine sichere Arbeitsumgebung für Mitarbeiter und Unternehmen zu schaffen.
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