Betriebsräte verfügen im Arbeits- und Gesundheitsschutz über umfassende Kontroll- und Mitbestimmungsrechte. Gemäß § 80 und § 87 BetrVG unterstützen wir Betriebsratsmitglieder dabei, ihre Aufgaben im Arbeitsschutz sicher, praxisnah und rechtlich fundiert wahrzunehmen.
Der Betriebsrat hat die Aufgabe, darüber zu wachen, dass Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und Betriebsvereinbarungen zugunsten der Beschäftigten eingehalten werden. Im Arbeits- und Gesundheitsschutz verfügt er zudem über wichtige Mitbestimmungsrechte.
Unsere Schulung vermittelt, welche Rechte, Aufgaben und Pflichten Betriebsratsmitglieder im Arbeitsschutz haben und wie sie diese im betrieblichen Alltag wirksam und rechtssicher einsetzen können.
Mitbestimmungsrechte werden nicht ausgeschöpft
Wenn Betriebsratsmitglieder ihre Rechte im Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht genau kennen, bleiben wichtige Einflussmöglichkeiten bei Schutzmaßnahmen, Unterweisungen oder Arbeitsbedingungen ungenutzt.
Arbeitsschutzmängel werden zu spät erkannt
Ohne fachliche Grundlagen können Gefährdungen, organisatorische Schwachstellen oder fehlende Schutzmaßnahmen im Betrieb nur eingeschränkt bewertet und frühzeitig angesprochen werden.
Beschäftigteninteressen werden nicht wirksam vertreten
Fehlende Qualifikation kann dazu führen, dass Anliegen der Beschäftigten im Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht klar eingebracht oder gegenüber dem Arbeitgeber nicht ausreichend vertreten werden.
Die Schulung richtet sich an Betriebsratsmitglieder aus allen Unternehmensbereichen, die sich mit Arbeitsschutz, Mitbestimmung und sicheren Arbeitsbedingungen im Betrieb befassen. Sie eignet sich besonders für Betriebsräte, die ihre Rechte und Aufgaben im Arbeitsschutz besser verstehen und praxisnah anwenden möchten.
Für die Teilnahme an der Schulung sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Sie richtet sich an Mitglieder des Betriebsrats sowie an Personen, die diese Funktion künftig übernehmen oder sich auf ihre Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz vorbereiten. Grundkenntnisse der betrieblichen Abläufe sind hilfreich, aber nicht zwingend notwendig.
Die Schulung ist praxisnah aufgebaut und verbindet rechtliche Grundlagen mit konkreten Beispielen aus der Betriebsratsarbeit im Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Zu Beginn erhalten die Teilnehmenden einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere zu Aufgaben, Rechten und Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats.
Im weiteren Verlauf werden typische betriebliche Situationen behandelt und anhand von Praxisbeispielen erarbeitet, wie Betriebsräte ihre Beteiligungsrechte wirksam wahrnehmen und in Entscheidungsprozesse einbringen können.Abschließend werden Handlungshilfen und praxisorientierte Ansätze vermittelt, die eine direkte Anwendung im betrieblichen Alltag unterstützen.
Die Schulung vermittelt Betriebsratsmitgliedern fundiertes Wissen zu ihren Rechten, Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten im Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Grundlagen sowie die praktische Anwendung im betrieblichen Alltag. Behandelt werden insbesondere die Kontroll-, Informations- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats sowie deren wirksame Umsetzung.
Darüber hinaus lernen die Teilnehmenden, wie sie bei Gefährdungsbeurteilungen, der Gestaltung von Arbeitsplätzen und der Umsetzung von Schutzmaßnahmen aktiv mitwirken und die Interessen der Beschäftigten wirkungsvoll vertreten können.
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