
Häufigere und länger anhaltende Hitzeperioden sind im Arbeitsschutz längst kein Randthema mehr, sondern eine reale Gesundheitsgefahr für Beschäftigte. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Lage Ende Juli 2026 zusammengefasst.
Aktuelle Berechnungen im Auftrag des BMAS zeigen: Ein einzelner Hitzetag mit Temperaturen von mindestens 30 Grad kostet die deutsche Wirtschaft rund 431 Millionen Euro.
Entscheidend ist die Zusammensetzung dieser Summe. Etwa 97 Prozent entstehen nicht durch Krankheiten oder Unfälle, sondern durch stille Produktivitätsverluste: Beschäftigte arbeiten weiter, aber deutlich weniger effizient. Der Schaden taucht in keiner Krankmeldung auf.
Und selbst diese Zahl ist konservativ. Das Gutachten stellt ausdrücklich klar, dass sie nur eine Teilmenge der tatsächlichen Belastungen abbildet. Nicht enthalten und teilweise auch nicht vollständig darstellbar sind langanhaltende Hitzewellen, Todesfälle, Wegeunfälle, psychische Belastungen, Beiträge zur Unfallversicherung sowie zusätzliche Überstunden- und Personalkosten.
Besonders belastet sind Arbeitsplätze im Freien, etwa im Bauhandwerk, in der Landwirtschaft, im Straßenbau oder in Bäderbetrieben. Betroffen sind aber auch Beschäftigte in Innenräumen.
Die Belastung nimmt weiter zu, wenn
- körperlich anstrengend gearbeitet wird,
- zusätzlich Arbeitsschutzkleidung getragen werden muss,
- auf heißen Oberflächen wie Dächern gearbeitet wird.
Über die betriebliche Ebene hinaus wirkt Hitze systemisch: An Hitzetagen geraten Rettungsdienste durch gehäufte hitzebedingte Notfälle an ihre Kapazitätsgrenzen, während Verkehrs-, Energie- und Gebäudeinfrastruktur Schäden davonträgt. Beides kann betriebliche Abläufe zusätzlich beeinträchtigen.
Saisonale Hitze kann zu einer Reduktion der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit, zu Müdigkeit und Kreislaufbeschwerden wie Schwindel und Blutdruckschwankungen führen — sowie zu den klassischen Hitzeerkrankungen: Hitzekrämpfe, Sonnenstich, Hitzeerschöpfung, Hitzschlag.
Aus diesen akuten Belastungen ergeben sich Folgewirkungen:
- Das Herzkreislaufsystem wird stärker beansprucht, etwa in Form von Herzrhythmusstörungen oder einem erhöhten Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfall.
- Die Nieren können durch unzureichende Flüssigkeitszufuhr Schaden nehmen, bis hin zum Nierenversagen.
- Es kann zu Reizbarkeit und gesteigerter Aggressivität kommen.
- Das Unfallrisiko steigt durch verminderte Aufmerksamkeit und Ermüdung.
Besonders hoch ist das Risiko bei Arbeit im Freien, in schlecht klimatisierten Räumen oder Fahrzeugen, bei schwerer körperlicher Belastung und beim Tragen isolierender beziehungsweise schwerer persönlicher Schutzausrüstung.
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Gesundheitsgefahren durch saisonale Hitze am Arbeitsplatz
- zu ermitteln,
- zu bewerten,
- geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen und
diese auf ihre Wirksamkeit zu prüfen.
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung.
Zur Unterstützung der Arbeitgeber bei Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmenableitung hat der Ausschuss für Arbeitsstätten des BMAS Empfehlungen zur Beurteilung der Gefährdungen durch Hitze an Arbeitsplätzen im Freien und in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten entwickelt. Sie wurden im August 2025 vom Ministerium bekannt gemacht.
Maßgeblich ist dabei nicht die reine Lufttemperatur, sondern die Beurteilungstemperatur: Lufttemperatur plus Korrekturfaktoren für Tätigkeit, Kleidung, Sonne, Schwüle und Wind.
Bei 26 Grad sollen, ab 30 Grad müssen Maßnahmen ergriffen werden — auf Baustellen zum Beispiel:
- Verschattung durch Wetterschutzzelte oder Sonnensegel
- Arbeitserleichterungen durch Hebe- und Tragehilfen
- Verlegung der Arbeitszeiten
- Vormontage von Bauteilen
- Einrichtung kühler Pausenräume durch mobile Klimageräte
- Bereitstellung von Getränken
Ab 35 Grad müssen weitere Schutzmaßnahmen getroffen werden, um Gesundheitsschäden zu verhindern — etwa zusätzliche Entwärmungsphasen oder Kühlkleidung.
Wichtig für die Planung: Es ist vorgesehen, den Einsatz dieser Empfehlungen in der betrieblichen Praxis zu evaluieren, mit dem Ziel, sie in die Arbeitsstättenregel ASR A5.1 mit höherer Verbindlichkeit zu überführen.
Für Innenräume unterstützt die ASR A3.5 Arbeitgeber dabei, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die aktuelle Raumtemperatur und die zu erwartende Hitzebelastung zu prüfen und daraus Schutzmaßnahmen abzuleiten.
- ab 26 °C – Der Arbeitgeber soll Maßnahmen ergreifen, etwa außenliegenden Sonnenschutz oder Lüftung.
- ab 30 °C – Wirksame Maßnahmen gemäß Gefährdungsbeurteilung müssen ergriffen werden, unter anderem die Pflicht zur Bereitstellung von Trinkwasser.
- ab 35 °C – Beschäftigte dürfen nur weiter tätig sein, wenn der Arbeitgeber zusätzliche geeignete Schutzmaßnahmen trifft, zum Beispiel Luftduschen oder Wasserschleier, regelmäßige Abkühlpausen oder Kühlkleidung.
Ein betrieblicher Hitzeschutzplan ist laut BMAS für jeden Betrieb das effektivste Mittel gegen saisonale Hitze weil dadurch statt einzelner Maßnahmen ein systematisches Vorgehen möglich wird. Erst der Plan macht aus bestehenden Maßnahmen ein systematisches, an den Betrieb angepasstes Vorgehen.j
Zwei Punkte, die den Aufwand relativieren:
Doppelter Schutzeffekt: In vielen Fällen sind Anpassungsmaßnahmen gegen zu hohe Hitzebelastung ebenfalls geeignet, vor erhöhter UV-Belastung zu schützen.
Kein Doppelaufwand: Inhalte aus der Gefährdungsbeurteilung lassen sich direkt in den Hitzeschutzplan übernehmen — und umgekehrt.
Im Rahmen der vom BMAS durchgeführten Politikwerkstatt „Klima wandelt Arbeit" wurde eine branchenübergreifende Handlungshilfe zur Erstellung eines betrieblichen Hitzeschutzplans erarbeitet und erprobt. Sie ist frei verfügbar und kann individuell erstellt und angepasst werden. Auch im Programm ARBEIT: SICHER + GESUND (ASUG) wurde eine Handlungshilfe für betriebliche Hitzeschutzpläne erstellt und erfolgreich erprobt. Das BMAS selbst will mit gutem Beispiel vorangehen und zum nächsten Sommer einen eigenen Hitzeschutzplan entwickeln, in dem bisherige Maßnahmen gebündelt und ergänzt werden.
Wer schon vor dem Sommer plant, kann die erforderlichen Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz rechtzeitig umsetzen — statt erst zu reagieren, wenn die erste Hitzewelle da ist. Das minimiert nicht nur Gesundheitsrisiken, sondern auch Produktivitätseinbußen und schafft langfristig Sicherheit.