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Großbaustelle

PROFESSIONELLE DIENSTLEISTUNGEN

Arbeitssicherheit Zeidler ist bereit die Bedürfnisse Ihres spezifischen Projekts zu erfüllen. Ganz gleich, ob Sie auf der Suche nach hilfreichen Tipps sind oder einen erfahrenen Fachmann brauchen, der Ihr Unternehmen vollständig betreut - wir haben die Erfahrung, die den Erfolg garantieren. Erfahren Sie weiter unten gerne mehr über unsere Dienstleistungen und fordern Sie noch heute einen individuellen Kostenvoranschlag an.

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FACHKRAFT FÜR ARBEITSSICHERHEIT
FASI/SIFA

Effizient. Zuverlässig. Außergewöhnlich.

Wenn Sie auf der Suche nach qualitativ hochwertigen Experten sind, ist Arbeitssicherheit Zeidler hier, um Ihnen zu helfen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine speziell ausgebildete Person. Diese unterstützt u.a. zusammen mit einem Betriebsarzt, Unternehmen oder Behörden bei der Umsetzung von Gesetzen und Vorschriften.

Building Plans

GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNGEN

Individuell an Ihr Unternehmen angepasst

Das Ziel von Gefährdungsbeurteilungen ist es, möglichst frühzeitig potenzielle Gesundheitsgefährdungen bei der Arbeit zu erkennen und durch geeignete Schutzmaßnahmen zu vermeiden oder zu verringern. Wie Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen sind, wird vom Gesetzgeber nicht vorgegeben. Sie müssen eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und wissen nicht wie und wo Sie anfangen sollen? 
Kontaktieren Sie uns wir helfen Ihnen raus aus dieser Situation.

Kabelreparatur

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Prüfung elektrischer Anlagen & Betriebsmittel

Prüfung nach DGUV V3 / V4 u. BetrSichV / TRBS 

Die gesetzliche Unfallverhütungsvorschrift (kurz DGUV V3 / V4) schützt Arbeitnehmer vor Arbeitsunfällen an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Deshalb überträgt die DGUV Vorschrift umfassende Pflichten an die Betreiber.

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik für die jeweilige Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wieder. Außerdem konkretisieren sie die BetrSichV hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Maßnahmen (TRBS 1201).

Demnach müssen Arbeitgeber vor der ersten Inbetriebnahme von elektrischen Betriebsmitteln mögliche Gefährdungen ermitteln und in einer Gefährdungsbeurteilung festhalten.

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Gefahrgutbeauftragter (Straße, Schiene)

In jeder Situation für Ihr Unternehmen da

Nach § 1 Abs. 1 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GBV) muss grundsätzlich jedes Unternehmen, das an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen beteiligt ist, mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen.

Der Gefahrgutbeauftragte hat unter der Verantwortung des Unternehmers im Wesentlichen die Aufgabe, im Rahmen der Tätigkeiten des Unternehmens nach Mitteln und Wegen zu suchen bzw. Maßnahmen zu veranlassen, die die Einhaltung der Vorschriften zur Beförderung von Gefahrgut des jeweiligen Verkehrsträgers vereinfachen.

Kontaktieren Sie uns wir helfen Ihnen raus aus dieser Situation.

Individuelles Angebot anfordern

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